Aktualisiert am 01.07.2022 um 22:58 Uhr: neue Links für die direkte Buchung der Tests
Bis vor wenigen Stunden war noch unklar wann man einen kostenfreien Coronatest erhält. Inzwischen wurden die Änderungen, die ab morgen(!) greifen, aber offiziell veröffentlicht. Langfristige Planung hält unser Gesundheitsminister und sein Ministerium wohl nicht für nötig. Aber wir kennen das ja schon, deshalb schockt es uns nicht.
Wie geht es also nun weiter?
Die Bürgertests für alle wird es ab dem 30.06.2022 nicht mehr geben. Testberechtig sind dann nur noch bestimmte Personen. Laut dem FAQ aus dem Gesundheitsministerium geht es um die folgenden Personengruppen:
- Kostenlose Tests gibt es weiterhin für
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Pflege
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
- Tests mit 3 Euro Eigenbeteiligung gibt es für
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
Bitte bezahlen Sie die 3 Euro vorab über unsere Buchungssoftware. An der Teststation haben wir keine Kasse und nehmen kein Bargeld entgegen.
Welchen Nachweis muss ich erbringen?
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen:
- bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass,
- bei Schwangeren der Mutterpass.
- wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen.
- Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen.
- wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor,
- gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
- bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht (Muster-Formular (PDF, nicht barrierefrei, 7 KB)).
- pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebdedürftigen Angehörigen pflegen.
Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z. B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt bzw. im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird.
Was kostet ein Test, wenn ich ihn selbst bezahlen muss?
Wir verlangen für den kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest ab morgen 15 Euro. Da wir an der Teststation kein Bargeld haben, bitten wir Sie darum schon bei der Buchung zu bezahlen.
Ein PCR kostet bei uns 79 Euro.
Gibt es weiterhin kostenlose Bestätigungs-PCRs?
Ja, die Vorgaben für die Bestätigungs-PCRs wurden nicht geändert. Wie bisher benötigen wir für die Durchführung entweder den positiven Selbsttest oder einen zertifizierten Schnelltest mit positivem Ergebnis.
Wie buche ich den Test?
Bitte nutzen Sie die folgenden Links um den passenden Test für sich zu buchen:
Kostenfreie Tests
- Schnelltest auf Grund einer medizinischen Kontraindikation (z.B. Schwangerschaft) – Nachweis: Mutterpass, ärztliches Attest
- Schnelltest um die Isolation zu beenden (Freitestung) – Nachweis: PCR-Ergebnis oder Absonderungsbescheinigung
- Schnelltest um einen Patienten in einer medizinischen Einrichtung zu besuchen (z.B. Pflegeheim, Krankenhaus, Reha)
- Schnelltest für ein Kind unter 5 Jahren – Nachweis: Reisepass oder Ausweis
- Schnelltest für Teilnehmer an Coronastudien – Nachweis: Bescheinigung über Studienteilnahme
- Schnelltest für Haushaltsangehörige von nachweislich infizierten Personen – Nachweis: PCR-Ergebnis und Adressverifizierung
Tests mit Eigenbeteiligung
- Schnelltest für den Besuch einer Veranstaltung oder Familienfeier – Nachweis: Eintrittskarte, Einladung
- Schnelltest für den Besuch von Personen, die als Risikopatienten bei einer Erkrankung mit Corna gelten (Senioren, Schwangere)
- Schnelltest bei Corona-Warn-App Status „erhöhtes Risiko“ (rote Kachel) – Nachweis: Corona-Warn-App
Bestätigungs- und Reise-PCR
- Bestätigungs-PCR nach positivem Schnelltest – Nachweis: Zertifikat einer Teststelle oder positiver Schnelltest zur Eigenanwendung
- PCR für einen Krankenhaus-, Kur- oder Reha-Aufenthalt – Nachweis: Bescheid der Einrichtung
- PCR für Selbstzahler (Reise, eigener Wunsch)